DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 19 (DMP Osteoporose) und der Anlage 20 (Osteoporose – Dokumentation)
Zusammenfassung
Der G-BA-Beschluss vom 16. April 2026 ändert die Anforderungen an Disease Management Programme (DMP) für Osteoporose. Ziel ist die Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten ab 50 Jahren mit behandlungsbedürftiger Osteoporose durch standardisierte Diagnostik, Therapieziele und qualitätssichernde Maßnahmen.
Wichtige Änderungen umfassen:
- Erweiterung der Einschreibekriterien: Neben osteoporoseassoziierten Frakturen können nun auch Patienten mit einem bestimmten Frakturrisiko (5% oder 3% bei irreversiblen Risikofaktoren) in das Programm aufgenommen werden.
- Detaillierte Therapieempfehlungen: Es werden spezifische nicht-medikamentöse (Lebensstil, Sturzprophylaxe, körperliches Training) und medikamentöse Therapien (antiresorptiv, osteoanabol, Kalzium/Vitamin D) sowie deren Dauer und Nachbehandlung präzisiert.
- Stärkere Koordination und Qualitätssicherung: Die Rolle der koordinierenden Ärzte wird erweitert, Überweisungsanlässe klarer definiert und neue Qualitätsindikatoren zur Überwachung des Therapieerfolgs eingeführt.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses zur Aktualisierung des DMP Osteoporose:
Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss aktualisiert die Anforderungen an das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) für Osteoporose auf Basis aktueller medizinischer Evidenz (IQWiG-Leitliniensynopse). Ziel ist die Optimierung der Versorgung durch präzisere Diagnosekriterien, die Aufnahme moderner Wirkstoffe und eine verbesserte Koordination zwischen den Facharztgruppen.
Betroffene Patientengruppen und Leistungen Eingeschrieben werden können Versicherte mit gesicherter, medikamentös behandlungsbedürftiger Osteoporose. Die Altersgrenze wurde vereinheitlicht: Sowohl Frauen als auch Männer können nun bereits ab dem vollendeten 50. Lebensjahr teilnehmen (zuvor für Männer erst ab 60). Die Einschreibung basiert auf einem individuellen 3-Jahres-Frakturrisiko oder dem Vorliegen osteoporosebedingter Frakturen.
Wichtige Änderungen
- Diagnostik: Einführung detaillierter Risikotabellen zur Ermittlung der Therapieschwelle (3-%- oder 5-%-Frakturrisiko) unter Berücksichtigung von Alter, T-Score und klinischen Risikofaktoren.
- Medikation: Erweiterung der Therapieoptionen um die osteoanabolen Wirkstoffe Abaloparatid und Romosozumab sowie Vorgaben zur Anschlusstherapie.
- Koordination: Klarstellung der ärztlichen Zuständigkeiten; neben Hausärzten und Orthopäden können nun in Ausnahmefällen auch Gynäkologen, Endokrinologen und Rheumatologen die Koordination übernehmen.
- Nicht-medikamentöse Therapie: Stärkung des Stellenwerts von Funktionstraining und Sturzprophylaxe sowie Empfehlungen zur schnellen Mobilisierung nach Wirbelfrakturen.
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