MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: u. a. Anpassung an das KHVVG
Zusammenfassung
Der G-BA-Beschluss vom 16. April 2026 ändert die "MD-Qualitätskontroll-Richtlinie" in die "MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL)". Ziel ist die Anpassung an das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und die Präzisierung der Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes (MD) in Krankenhäusern. Betroffen sind alle zugelassenen Krankenhäuser, insbesondere hinsichtlich der Dokumentation der Qualitätssicherung, der Einhaltung von Qualitätsanforderungen (z.B. Notfallstrukturen, Arzneimittel für neuartige Therapien) und der Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik. Wichtige Änderungen umfassen die Umbenennung der Richtlinie, die Einführung von spezifischeren Prüfverfahren (anlassbezogen, Stichproben), die Konkretisierung von Anhaltspunkten für Prüfungen und die detaillierte Regelung des Umfangs und der Durchführung von Prüfungen, einschließlich der elektronischen Datenübermittlung und der Mitwirkungspflichten der Krankenhäuser.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr