Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Änderung des Richtlinientitels
16. April 2026GeschäftsordnungNoch nicht in Kraft
Zusammenfassung
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA hat seine Geschäftsordnung geändert, um den Titel einer Richtlinie anzupassen. Ziel ist die korrekte Benennung der Richtlinie zur Qualitätskontrolle des Medizinischen Dienstes.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Es sind keine direkten Patientengruppen oder Leistungen betroffen. Die Änderung betrifft die interne Benennung einer Richtlinie zur Prüfung des Medizinischen Dienstes.
Wichtige Änderungen: Der Titel der Richtlinie nach § 137 Absatz 3 SGB V wird von "MD-Qualitätskontroll-Richtlinie" in "MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL)" geändert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bleibt stimmberechtigte Organisation.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7793