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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Änderung des Richtlinientitels

16. April 2026GeschäftsordnungIn Kraft

Zusammenfassung

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA hat seine Geschäftsordnung geändert, um den Titel einer Richtlinie anzupassen. Ziel ist die korrekte Benennung der Richtlinie zur Qualitätskontrolle des Medizinischen Dienstes.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Es sind keine direkten Patientengruppen oder Leistungen betroffen. Die Änderung betrifft die interne Benennung einer Richtlinie zur Prüfung des Medizinischen Dienstes.

Wichtige Änderungen: Der Titel der Richtlinie nach § 137 Absatz 3 SGB V wird von "MD-Qualitätskontroll-Richtlinie" in "MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL)" geändert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bleibt stimmberechtigte Organisation.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des Beschlusses:

Dieser Beschluss des G-BA dient der rein formalen Anpassung der Geschäftsordnung (Anlage I) an die aktuelle Gesetzeslage durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Im Fokus steht die redaktionelle Änderung des Richtlinientitels zur MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, wobei insbesondere der Begriff „Kontrollen“ durch „Prüfungen“ ersetzt und die Bezeichnung des „Medizinischen Dienstes“ (MD) aktualisiert wurde. Die inhaltlichen Stimmrechte der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie die Anforderungen an die Leistungserbringer bleiben unverändert, sodass keine neuen Bürokratiekosten entstehen.

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Beschluss-ID: 7793