Einleitung eines Beratungsverfahrens: Erweiterung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening und weitere Änderungen
Zusammenfassung
Der G-BA hat am 16. April 2026 ein Beratungsverfahren zur Erweiterung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening eingeleitet. Ziel ist es, die Brustkrebs-Früherkennungsverordnung anzupassen. Betroffen sind Frauen, die am Mammographie-Screening teilnehmen, wobei die genaue Altersgruppe noch festgelegt wird. Die wesentliche Änderung wird die Herabsetzung der Altersgrenze für die Teilnahme am Screening sein.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA leitet ein Bewertungsverfahren ein, um die untere Altersgrenze für das Mammographie-Screening zu erweitern und Frauen ab 45 Jahren die Teilnahme auf Kosten der Krankenkassen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Früherkennung von Brustkrebs zu verbessern und die Richtlinien an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren, die zukünftig am Mammographie-Screening teilnehmen können sollen. Die Leistung ist das Mammographie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung.
Wichtige Änderungen: Die wichtigste Änderung ist die geplante Absenkung der unteren Altersgrenze für das Mammographie-Screening von 50 auf 45 Jahre. Dies folgt auf eine bereits erfolgte Ausweitung der oberen Altersgrenze (70 auf 74 Jahre) und basiert auf neuen strahlenschutzrechtlichen Grundlagen und wissenschaftlichen Bewertungen. Es entstehen keine zusätzlichen Bürokratiekosten.
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