Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung der standortbezogenen Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 das Berichtsjahr 2023

22. Januar 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat beschlossen, die Liste der Krankenhäuser zu ergänzen, die ihre Qualitätsberichte für das Berichtsjahr 2023 nicht eingereicht haben. Ziel ist es, Transparenz über die Einhaltung der Berichtspflicht zu schaffen. Betroffen sind mehrere Tageskliniken und ein Standort für Intensivmedizin, die nun auf der G-BA-Website öffentlich gelistet werden, da sie keinen Qualitätsbericht vorgelegt haben. Dies stellt eine wichtige Änderung dar, da diese Einrichtungen nun öffentlich als nicht berichtspflichtig ausgewiesen werden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7797