Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 3/2025 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL
Zusammenfassung
Hauptinhalt und Ziel: Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gibt den Quartalsbericht 3/2025 des IQTIG zur Strukturabfrage der Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) zur Veröffentlichung frei. Ziel ist es, die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Personalausstattung in diesen Einrichtungen zu überprüfen und die Daten für die Weiterentwicklung der Richtlinie zu nutzen.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind stationäre Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik, die vollstationäre, teilstationäre oder stationsäquivalente Behandlungen erbringen.
Wichtige Änderungen: Für das Erfassungsjahr 2025 ist im Tagdienst ein Umsetzungsgrad von 90 Prozent gefordert. Im Nachtdienst der Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie müssen die Mindestvorgaben in mehr als 90 Prozent der Nächte erfüllt werden. Ab 2025 werden zudem alle gemäß Anlage 6 der PPP-RL abgewiesenen Daten nicht mehr in die Auswertungen einbezogen, was die Datenqualität und Plausibilität verbessern soll.
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