Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 13 der Anlage (Kolonkarzinomchirurgie)

21. Mai 2026Stationäre QualitätssicherungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Dieser G-BA Beschluss ändert die Mindestmengenregelungen für die Kolonkarzinomchirurgie und Rektumkarzinomchirurgie. Ziel ist die Präzisierung der anrechenbaren Leistungen und die Anpassung an neue OPS-Kodes. Betroffen sind Krankenhäuser, die diese chirurgischen Eingriffe durchführen, insbesondere durch die Einführung neuer OPS-Kodes für Rektumresektionen und eine Übergangsregelung für die Prognosedarlegung. Die Änderungen treten überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft, die neuen OPS-Kodes für Rektumresektionen zum 1. Januar 2027.

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Beschluss-ID: 7824