Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2027

21. Mai 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat eine Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2027 der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) beschlossen. Ziel ist die Sicherstellung einer einheitlichen und qualitätsgesicherten Datenerfassung und -übermittlung bei der Behandlung von hüftgelenknahen Femurfrakturen.

Betroffen sind Krankenhäuser, die Leistungen im Bereich der hüftgelenknahen Femurfraktur erbringen.

Wichtige Änderungen umfassen die Anpassung der Bogenfeldbezeichnung 5.3 zu "Beendigung der Leistungserbringung gemäß § 6 Absatz 1 Satz 8 QSFFx-RL", die Löschung des Bogenfeldes zur Übergangsregelung der geriatrischen Versorgung (§ 12 Abs. 1 QSFFx-RL) und die Anpassung eines Ausfüllhinweises zum Ausnahmetatbestand (§ 10 Abs. 2 QSFFx-RL). Das IQTIG wird die aktualisierte Spezifikation veröffentlichen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7826