Beratungsverfahren über eine Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Wasserdampfablation bei benignem Prostatasyndrom – Aussetzung
Zusammenfassung
Der G-BA hat am 21. Mai 2026 beschlossen, das Beratungsverfahren zur Erprobung der Wasserdampfablation bei benignem Prostatasyndrom auszusetzen. Dies geschieht aufgrund einer laufenden Studie. Die Aussetzung ist bis zum 30. September 2029 gültig und betrifft Männer mit gutartiger Prostatavergrößerung.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der G-BA setzt das Beratungsverfahren für eine Erprobungsrichtlinie zur Wasserdampfablation (WDA) bei benignem Prostatasyndrom (BPS) bis zum 30. September 2029 aus. Dies geschieht, weil die laufende PREMISE-Studie als geeignet angesehen wird, in naher Zukunft die notwendigen Erkenntnisse für eine abschließende Nutzenbewertung der WDA zu liefern. Betroffen sind Männer ab 45 Jahren mit BPS-bedingten Symptomen und einem Prostatavolumen von 30-80 cm³, für die eine operative Behandlung indiziert ist. Die wichtigste Änderung ist die Aussetzung des Verfahrens, da eine separate Erprobungsstudie aufgrund der vielversprechenden PREMISE-Studie derzeit nicht als erforderlich erachtet wird.
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