Bekanntmachung anlässlich einer Informationsübermittlung gemäß § 137h SGB V: Hybrid-Aspirationskatheter mit Rapid Exchange für eine kontinuierliche Aspirationsthrombektomie in Herzkranzgefäßen bei akutem Myokardinfarkt – Aufforderung zur Meldung weiterer betroffener Medizinproduktehersteller

29. Mai 2026Methoden mit Medizinprodukten hoher RisikoklasseIn Kraft

Zusammenfassung

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA fordert weitere Hersteller von Medizinprodukten zur "Kontinuierlichen Aspirationsthrombektomie mittels Hybrid-Aspirationskatheter bei akutem Herzinfarkt" auf, sich zu melden. Ziel ist es, alle relevanten Hersteller in das laufende Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V einzubeziehen, um eine umfassende Beurteilung der Methode zu ermöglichen und zukünftige Richtlinienentscheidungen vorzubereiten.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Die Methode betrifft Patienten mit akutem Herzinfarkt, bei denen eine kontinuierliche Aspirationsthrombektomie mittels Hybrid-Aspirationskatheter angewendet wird.

Wichtige Änderungen: Es handelt sich nicht um eine Änderung bestehender Regelungen, sondern um die Einleitung eines Bewertungsverfahrens für eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode. Hersteller von Medizinprodukten, die maßgeblich für diese Methode sind und eine hohe Risikoklasse aufweisen, werden aufgefordert, sich bis zum 30. Juni 2026 beim G-BA zu melden und relevante Unterlagen einzureichen, um ihre Beteiligungsrechte im weiteren Verfahren wahrnehmen zu können.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7840