Datensatzbeschreibungen der für die sekundäre Datennutzung gem. § 25a Abs. 5 SGB V zur Verfügung stehenden Daten: Erfassungsjahr 2024 – Organisiertes Darmkrebs- und Zervixkarzinom-Früherkennungsprogramm
28. Mai 2026VerfahrensordnungIn Kraft
Zusammenfassung
Der G-BA hat Datensatzbeschreibungen für die sekundäre Datennutzung im Rahmen der organisierten Darmkrebs- und Zervixkarzinom-Früherkennungsprogramme für das Erfassungsjahr 2024 beschlossen. Ziel ist es, die Daten dieser Früherkennungsprogramme gemäß § 25a Abs. 5 SGB V für Forschungs- und Analysezwecke nutzbar zu machen. Betroffen sind alle Patientinnen und Patienten, die an den organisierten Darmkrebs- und Zervixkarzinom-Früherkennungsprogrammen teilnehmen. Die wesentliche Änderung ist die Festlegung der konkreten Daten, die für die sekundäre Nutzung zur Verfügung stehen werden.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7842