Bekanntmachung anlässlich einer Informationsübermittlung gemäß § 137h SGB V: Mikroprozessorassistierte Vakuumaspirationsthrombektomie bei akuter mesenterialer Ischämie und Pfortaderthrombose – Aufforderung zur Meldung weiterer betroffener Medizinproduktehersteller
Zusammenfassung
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA fordert Hersteller von Medizinprodukten zur mikroprozessorassistierten Vakuumaspirationsthrombektomie bei akuter mesenterialer Ischämie und Pfortaderthrombose auf, sich zu melden. Ziel ist es, alle relevanten Hersteller in ein Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V einzubeziehen, um eine umfassende Bewertung der Methode zu gewährleisten und mögliche Richtlinienentscheidungen vorzubereiten.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Die Methode betrifft Patienten mit akuter mesenterialer Ischämie und Pfortaderthrombose, die mit der genannten Thrombektomie behandelt werden.
Wichtige Änderungen: Es handelt sich nicht um eine Änderung bestehender Regelungen, sondern um die Einleitung eines Bewertungsverfahrens für eine neue Methode. Hersteller, die ein maßgebliches Medizinprodukt hoher Risikoklasse für diese Methode produzieren, können sich bis zum 30. Juni 2026 melden, um an der Gestaltung von Kernmerkmalen, Abrechnungsregelungen und Stellungnahmeverfahren beteiligt zu werden.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr