Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Bekanntmachung über das Außerkrafttreten von Appendizes
04. Mai 2026Ambulante spezialfachärztliche BehandlungIn Kraft
Zusammenfassung
Dieser Beschluss regelt das Außerkrafttreten spezifischer Appendizes in den Anlagen der Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-RL), da die Vergütung dieser Leistungen nunmehr durch den ergänzten Bewertungsausschuss festgelegt wurde.
- Anlage 1.1 Buchstabe a (Tumorgruppe 10: Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung), Nummer 5 – Der Appendix zur Spezifizierung des Behandlungsumfangs anhand des EBM tritt außer Kraft.
- Anlage 2 Buchstabe n (Transplantationsgruppe 1: Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation), Nummer 5 – Der Appendix zur Spezifizierung des Behandlungsumfangs anhand des EBM tritt außer Kraft.
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Beschluss-ID: 7857