Beauftragung IQWiG: Auswahl von Eingriffen für das Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V

03. Juni 2026Ambulante QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Vorbereitung einer künftigen Erweiterung der Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung (Zm-RL). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wird beauftragt, weitere planbare und mengenanfällige Eingriffe zu identifizieren, bei denen die Gefahr einer Indikationsausweitung besteht, um diese potenziell in die Richtlinie aufzunehmen. Der entsprechende Ergebnisbericht, der auch Projekte des Innovationsfonds berücksichtigen soll, ist bis Ende Juni 2027 vorzulegen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7859