Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung eines Patientenmerkblattes in leichter Sprache

03. Juni 2026Ambulante QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Verbesserung der Patienteninformation zur Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) durch die Bereitstellung barrierearmer Informationen. Zu diesem Zweck wird ein offizielles Patientenmerkblatt in leichter Sprache als neue Anlage in die Richtlinie aufgenommen.

  • Anlage – Es wird ein Patientenmerkblatt in leichter Sprache eingefügt, das Versicherte verständlich über ihren gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten geplanten Operationen informiert. Das Merkblatt erläutert den Nutzen des Verfahrens, den Ablauf der Beratung, die Unabhängigkeit der Zweitgutachter sowie die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7861