Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Bericht zu Tumorgruppe 9 – Tumoren des Auges
10. Juni 2026Ambulante spezialfachärztliche BehandlungIn Kraft
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der Berichterstattung über die Prüfergebnisse gemäß § 116b Absatz 4 Satz 12 SGB V für die Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 9: Tumoren des Auges der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V (ASV-RL). Der G-BA kommt darin seiner gesetzlichen Pflicht nach, die Auswirkungen der Richtlinienbeschlüsse hinsichtlich Qualität, Inanspruchnahme und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und dem Bundesministerium für Gesundheit zu berichten.
- § 116b Absatz 4 Satz 12 SGB V (Bezug) – Der Bericht stellt fest, dass für die Tumorgruppe 9 (Tumoren des Auges) zum Stichtag noch keine Patientenversorgung abgerechnet wurde, jedoch ein Anstieg der Teamzahlen und Patientenzahlen mit Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2027 erwartet wird.
- Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 9: Tumoren des Auges – Der Beschluss fasst den aktuellen Stand der Umsetzung zusammen, stellt eine Zwischenbilanz zur Anzahl der ASV-Teams auf und berichtet über die bundesweite Inanspruchnahme im Vergleich zu anderen onkologischen und rheumatologischen Erkrankungen.
- Anhang zu § 4a (Bezug) – Es wird auf die Erweiterung der leistungsspezifischen Qualitätsanforderungen durch den Anpassungsbeschluss vom 19. März 2026 hingewiesen, wobei zum Berichtszeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen über die Auswirkungen auf die Versorgungsqualität oder Wirtschaftlichkeit möglich sind.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7865