Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2027
18. Juni 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dient der Anpassung der technischen Spezifikationen für die Strukturabfrage gemäß der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) für das Erfassungsjahr 2027. Ziel ist es, die Vorgaben zur Dokumentation und Datenübermittlung der Personalausstattung an die aktuellen Richtlinienänderungen anzupassen und die technische Umsetzung durch das IQTIG sicherzustellen.
Die Änderungen betreffen die Anlage des Beschlusses ("Spezifikation zur Strukturabfrage"), in der die Datenfeldbeschreibungen und Ausfüllhinweise für die Einrichtungen festgelegt sind:
- § 11 Absatz 6 PPP-RL (Bezugsgrundlage) – Der Beschluss konkretisiert die Anforderungen an die EDV-technische Aufbereitung und Übermittlung der Nachweise über die Personalausstattung für das Jahr 2027.
- Anlage „Datenfeldbeschreibungen (Modul PPPA)“ – In dieser Anlage werden zahlreiche Datenfelder für die Erfassung der Personalstruktur, der Behandlungstage und der Qualifikationen des therapeutischen Personals definiert bzw. aktualisiert. Dies umfasst unter anderem:
- Basisdaten und Organisationsstruktur (Felder 1–29): Erfassung von Standort-IDs, Modellvorhaben nach § 64b SGB V sowie Stationstypen und Planbetten.
- Behandlungstage (Felder 30–39): Differenzierung nach Behandlungsbereichen (Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik) gemäß § 3 PPP-RL.
- Personalvorgaben und Umsetzungsgrad (Felder 40–54): Berechnung der Mindestvorgaben (VKS-Mind) und der tatsächlichen Ausstattung (VKS-Ist) pro Berufsgruppe sowie Regelungen zur stationsäquivalenten Behandlung.
- Anrechnungsregeln (Felder 55–61): Spezifikation der Anrechnung von Fachkräften anderer Berufsgruppen oder ohne direktes Beschäftigungsverhältnis gemäß § 8 PPP-RL.
- Nachtdienstvorgaben (Felder 67–74): Dokumentation der Mindestvorgaben und der tatsächlichen Besetzung im pflegerischen Nachtdienst.
- Ausnahmetatbestände (Felder 75–93): Technische Abbildung von Gründen für die Nichteinhaltung der Vorgaben, wie kurzfristige Krankheitsausfälle oder gravierende strukturelle Veränderungen gemäß § 10 PPP-RL.
- Qualifikationsmerkmale (Felder 125–181): Detaillierte Abfrage der Facharztbezeichnungen, Approbationen und spezifischen Weiterbildungen des eingesetzten Personals.
- OPS-Dokumentation (Felder 182–186): Vorgaben zur Übernahme von Prozedurenkodes (Bereiche 9-60 bis 9-98) aus den Abrechnungsdaten zur Validierung der erbrachten Leistungen.
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Beschluss-ID: 7876