DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 2 (indikationsübergreifende Dokumentation (ausgenommen Brustkrebs)), der Anlage 15 (DMP chronischer Rückenschmerz) und der Anlage 16 (chronischer Rückenschmerz – Dokumentation)

18. Juni 2026Disease-Management-ProgrammeNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der umfassenden Aktualisierung und Neugestaltung der Anforderungen an das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) für Patientinnen und Patienten mit chronischem Rückenschmerz innerhalb der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL).

Die Änderungen betreffen folgende Bestandteile der Richtlinie:

  • Anlage 2 (Indikationsübergreifende Dokumentation) – In der Zeile 15 (Blutdruck) wird eine neue Fußnote 7 eingefügt und die Fußnote 4 zur Zeile 16 angepasst, um festzulegen, dass die Angabe des Blutdrucks sowie bestimmte Dokumentationsparameter für Teilnehmende am DMP Chronischer Rückenschmerz nur optional auszufüllen sind.
  • Anlage 15 (Anforderungen an das strukturierte Behandlungsprogramm für Patientinnen und Patienten mit chronischem Rückenschmerz) – Diese Anlage wird vollständig neu gefasst. Sie definiert nun präzise die Zielgruppe (nicht-spezifischer Kreuzschmerz, Grad II–IV nach CPG), legt Ausschlusskriterien (z. B. Tumore, Infektionen), Therapieziele und evidenzbasierte therapeutische Maßnahmen fest. Zudem werden Qualitätsziele, Anforderungen an Schulungen sowie Details zur Kooperation der Versorgungsebenen und zur Evaluation des Programms neu strukturiert.
  • Anlage 16 (Dokumentation chronischer Rückenschmerz) – Die Zeilen 9 und 10 werden neu gefasst, um die Schmerzstärke und die Beeinträchtigung der alltäglichen Aktivitäten spezifisch nach den Items 3 und 5 des „Chronic Pain Grade“ (CPG) zu erfassen. Zudem wird eine Fußnote 5 eingefügt, die technische Hinweise zur automatischen Anzeige von Differenzwerten im Vergleich zur Vor- und Erstdokumentation enthält.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

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Beschluss-ID: 7877