Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Chirurgie bei Magenkarzinom
18. Juni 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Dieser Beschluss führt eine neue Mindestmenge für chirurgische Eingriffe bei Magenkarzinomen in die Mindestmengenregelungen (Mm-R) ein, um die Behandlungsqualität durch eine stärkere Konzentration der Leistungen zu sichern.
- Anlage – Die Anlage wird um die Nummer 15 erweitert, die eine jährliche Mindestmenge von 20 Leistungen für die Chirurgie bei Magenkarzinom festlegt, definiert durch einen spezifischen Katalog aus ICD-10- und OPS-Kodes sowie ergänzt um Übergangsregelungen (Mindestmenge von 10 in den Jahren 2029/2030).
- Anhang 1 – In den Nummern 1 und 2 wird der Leistungsbereich „Chirurgie bei Magenkarzinom“ in die Liste der dokumentationspflichtigen Leistungen für den Regelbetrieb sowie für die erstmalige oder erneute Leistungserbringung aufgenommen.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7880