Qualitätsmanagement-Richtlinie: Anpassung von Teil A und Teil B
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der Anpassung der Berichterstattung und der Erhebungsinstrumente zum Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in der vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Versorgung innerhalb der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL).
- § 6 Absätze 2 bis 5 – Diese Absätze werden neu gefasst, um die Verfahren zur Erhebung und Berichterstattung des QM-Umsetzungsstandes zu präzisieren; insbesondere wird für Krankenhäuser die Datengrundlage auf die strukturierten Qualitätsberichte umgestellt und das Institut nach § 137a SGB V mit der Berichterstellung beauftragt.
- § 7 – Dieser Paragraph wird ersatzlos gestrichen.
- Anlage 1 Ziffer I Abschnitt B Nummer 6 – Die Abfrage zu schriftlich festgelegten Prozessen in der vertragsärztlichen Praxis wird neu gefasst und um spezifische Themen wie Arzneimittelsicherheit und Sturzvermeidung ergänzt.
- Anlage 1 Ziffer I Abschnitt B Nummer 27 – Diese Nummer wird neu eingefügt bzw. ersetzt, um detailliert Maßnahmen und Regelungen zur Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt in der vertragsärztlichen Versorgung abzufragen.
- Anlage 2 Ziffer I Nummer 8 – Die Liste der schriftlich festzulegenden Prozesse für die vertragszahnärztliche Versorgung wird aktualisiert und neu gefasst.
- Anlage 2 Ziffer I Nummer 29 – Analog zum ärztlichen Bereich wird eine detaillierte Abfrage zu Maßnahmen gegen Missbrauch und Gewalt für den vertragszahnärztlichen Sektor eingeführt.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist die prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses zur Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL):
Hauptinhalt und Ziel Ziel des Beschlusses ist die Vereinheitlichung und Effizienzsteigerung bei der Berichterstattung über den Stand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM). Durch die Nutzung bereits vorhandener Daten aus den gesetzlichen Qualitätsberichten der Krankenhäuser wird ein separates Erhebungsverfahren für den stationären Sektor vermieden und Bürokratie abgebaut.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen Der Beschluss betrifft die Leistungserbringer in der stationären Versorgung (zugelassene Krankenhäuser) sowie in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung.
Wichtige Änderungen
- Krankenhäuser: Der Umsetzungsstand des QM wird zukünftig zweijährlich (erstmals 2028 für das Berichtsjahr 2026) durch das IQTIG auf Basis der vorhandenen Qualitätsberichtsdaten ausgewertet und veröffentlicht.
- Vertrags(zahn)ärzte: In den Erhebungsbögen (Anlagen 1 und 2) wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, wie die Einführung von Sprungregeln bei verneinten Fragen und die Ergänzung von Antwortmöglichkeiten zur Gewaltprävention.
- Streichung von Übergangsregelungen: Da nun ein dauerhaftes Verfahren für Krankenhäuser feststeht, entfallen die bisherigen Übergangsregelungen in § 7.
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