Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 1 und 2 sowie der Anlagen 3 bis 5

18. Juni 2026Stationäre QualitätssicherungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Anpassung und redaktionellen Überarbeitung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL), insbesondere zur Präzisierung des Standortbezugs und zur Aktualisierung von Dokumentationsvorgaben in den Anlagen.

  • § 1 (Absatz 3) – Die Sätze 2 und 3, welche spezifische Regelungen enthielten, werden gestrichen.
  • § 2 – Der Paragraph wird neu gefasst und definiert den Standortbezug der Qualitätsanforderungen nun explizit auf Basis des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und des entsprechenden Standortverzeichnisses nach dem SGB V.
  • Anlage 3 – Es erfolgen diverse redaktionelle Korrekturen, Aktualisierungen von Verweisen sowie Anpassungen in den Anhängen (z. B. Ersetzung von „ophthalmologische Untersuchung“ durch „ROP-Screening“, Streichung der Risikoadjustierung bei bestimmten Kennzahlen und Aktualisierung der Bayley-Skalen auf die Version IV). Zudem wird das Muster für die Veröffentlichung der Überlebensraten (Tabelle 1) neu gefasst.
  • Anlage 4 – In den Musterformularen zur schichtbezogenen Dokumentation des Personaleinsatzes für Perinatalzentren der Level 1 und 2 wird die Spalte für die Gesamtzahl der qualifizierten Pflegepersonen gestrichen und die Nummerierung der folgenden Spalten sowie der Fußnoten angepasst.
  • Anlage 5 – In den Datensatzbeschreibungen werden spezifische Ausfüllhinweise zur Berücksichtigung von Ausnahmetatbeständen bei der Schichtdokumentation eingefügt und die Nummerierung der Datenfelder durch die Streichung einzelner Positionen aktualisiert.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses vom 18. Juni 2026:

Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss passt die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) an aktuelle gesetzliche Definitionen und medizinische Testverfahren an, um eine präzisere und verzerrungsfreie Darstellung der Behandlungsqualität in Perinatalzentren zu gewährleisten.

Betroffene Patientengruppen und Leistungen Im Fokus stehen Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1500 Gramm sowie Neugeborene mit schweren Fehlbildungen oder palliativmedizinischem Versorgungsbedarf.

Wichtige Änderungen

  • Ergebnisdarstellung: In der öffentlichen Berichterstattung (perinatalzentren.org) werden palliativ versorgte Kinder oder Kinder mit letalen Erkrankungen nun separat ausgewiesen, um die statistischen Überlebensraten der Kliniken nicht durch fehlende Risikoadjustierung zu verzerren.
  • Strukturvorgaben: Die Definition des Krankenhausstandortes wurde an das Krankenhausfinanzierungsgesetz angepasst und die Dokumentation des Pflegeschlüssels durch Streichung redundanter Datenfelder vereinfacht.
  • Aktualisierung: Die neurologische Entwicklungsdiagnostik wurde auf die aktuelle Version des Bayley-Tests (Bayley IV) umgestellt.

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Beschluss-ID: 7884