Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen für Rektumkarzinomchirurgie
18. Juni 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der wissenschaftlichen Überprüfung der Auswirkungen der Mindestmengenregelungen für die Rektumkarzinomchirurgie und beauftragt das IQTIG mit einer umfassenden Evaluation. Ziel ist es, auf Basis empirischer Daten die Versorgungsqualität, den Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungsergebnis sowie mögliche Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur zu bewerten.
Der Beschluss bewirkt konkret Folgendes:
- Beauftragung des IQTIG: Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wird angewiesen, die zum 1. Januar 2025 eingeführte Mindestmenge von 20 Eingriffen pro Jahr im Bereich der Rektumkarzinomchirurgie zu evaluieren. Dabei sollen insbesondere die Behandlungsqualität (z. B. Mortalität und Komplikationsraten) sowie die Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft und die Erreichbarkeit für Patienten untersucht werden.
- Festlegung des Zeitrahmens und der Methodik: Die Evaluation umfasst den Leistungszeitraum von 2023 bis 2030 und nutzt Daten nach dem Krankenhausentgeltgesetz sowie Sozialdaten der Krankenkassen. Das IQTIG muss innerhalb von sechs bis neun Monaten einen detaillierten Evaluationsplan vorlegen, gefolgt von einem Zwischenbericht bis Januar 2030 und einem abschließenden Bericht bis April 2033.
- Grundlage für zukünftige Anpassungen: Die Ergebnisse sollen dem G-BA als evidenzbasierte Entscheidungsgrundlage dienen, um die Mindestmengenregelung bei Bedarf anzupassen oder weiterzuentwickeln, wobei insbesondere die Balance zwischen notwendiger Behandlungsroutine und flächendeckender Versorgung geprüft wird.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7886