Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlage und des Anhangs 1 sowie Ergänzung der Anhänge 3 und 4 für das Berichtsjahr 2025

18. Juni 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss regelt Anpassungen an den Inhalten und technischen Vorgaben für die strukturierten Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2025. Ziel ist die Präzisierung der Berichterstattung über Prozeduren (OPS), insbesondere im Kontext der sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG), sowie die Aktualisierung der Datensatzbeschreibung und der Qualitätsindikatoren gemäß der „Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R)“.

Der Beschluss ändert die Richtlinie in der Anlage für das Berichtsjahr 2025 wie folgt:

  • Kapitel B-[X].6 – Der Absatz zu den durchgeführten Prozeduren wird neu gefasst; es wird klargestellt, dass OPS-Ziffern im Zusammenhang mit Hybrid-DRG oder ambulanten Behandlungen hier nicht anzugeben sind und Verbringungsleistungen vom beauftragten Krankenhaus darzustellen sind.
  • Kapitel B-[X].7 – Das Kapitel zu Leistungen der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) wird vollständig ersetzt und detailliert die Anforderungen an die Angabe von Hauptdiagnosen (ICD-10) und Prozeduren (OPS) für diese Fälle.

Zudem werden im Anhang 1 für das Berichtsjahr 2025 (Datensatzbeschreibung) folgende Elemente geändert:

  • Element 3.15.1.7.1.1 – Anpassung der Vorgaben für das Element <Prozedur> bezüglich der Endstelligkeit von OPS-Ziffern und der Handhabung von Überliegern.
  • Element 3.15.1.8.2.1 – Neufassung der Beschreibung für <Prozeduren_Hybrid_DRG> zur korrekten Abbildung des Leistungskatalogs gemäß § 115f SGB V.
  • Element 6.1 – Aktualisierung des Elements <Dokumentationsraten> mit Verweis auf die neue Übersicht der Leistungsbereiche.
  • Element 6.1.1 – Umfassende Neufassung des Elements <Leistungsbereich_DeQS>, inklusive aktualisierter Auswahllisten für Kürzel, Zählbereiche und spezifischer Kommentierungsvorgaben für die Datenannahmestellen.

Darüber hinaus werden folgende Anlagen neu eingefügt:

  • Anhang 3 für das Berichtsjahr 2025 – Einfügung einer aktualisierten Übersicht der Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den DeQS-Verfahren (inklusive Tabelle D der Leistungsbereiche).
  • Anhang 4 für das Berichtsjahr 2025 – Einfügung der Plausibilisierungsregeln, die das Verfahren zur technischen und inhaltlichen Prüfung der Berichtsdaten vor der Übermittlung festlegen.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des Beschlusses:

Dieser Beschluss aktualisiert die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) für das Berichtsjahr 2025, um die Transparenz über die Behandlungsqualität und erbrachte Leistungen für Patienten sicherzustellen. Wesentliche Änderungen umfassen die Integration neuer Qualitätsindikatoren des IQTIG (Anhang 3), die Präzisierung der Fallzahlermittlung bei Hauptdiagnosen und Prozeduren sowie die Anpassung technischer Datensatzbeschreibungen. Zudem werden die Plausibilisierungsregeln verschärft – insbesondere durch die Einbeziehung teilstationärer Fälle und die Aktualisierung der Mindestmengen-Vorgaben für komplexe Eingriffe wie Pankreas- oder Brustkrebsoperationen.

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Beschluss-ID: 7888