Mindestmengenregelungen: Ergänzung des Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten
18. Juni 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der inhaltlichen und technischen Anpassung der Mindestmengenregelungen (Mm-R), insbesondere im Hinblick auf die Datenerhebung zur Auswirkungsanalyse für komplexe Eingriffe am Pankreas und thoraxchirurgische Behandlungen des Lungenkarzinoms. Es werden spezifische Sozialdaten definiert, die für eine Vollerhebung zur Überprüfung der Fallzahl-Ergebnis-Korrelation an das IQTIG zu übermitteln sind.
Die Änderungen betreffen folgende Bestandteile der Richtlinie:
- Anlage Nr. 6 – In der Tabelle der OPS-Kodes wird eine spezifische Kodierung gestrichen und die Tabelle der ICD-Kodes für bösartige Neubildungen des Knochens und Weichteilgewebes aktualisiert.
- Anlage Nr. 8 – Die Tabelle der ICD-Kodes wird analog zu Anlage Nr. 6 aktualisiert.
- Anlage Nr. 10 – Unter der Überschrift „Berechnung der Leistungsmenge“ wird ein redaktioneller Verweis korrigiert.
- Anlage Nr. 11 – Unter der Überschrift „Berechnung der Leistungsmenge“ wird ein redaktioneller Verweis korrigiert.
- Anlage Nr. 13 – Unter der Überschrift „Berechnung der Leistungsmenge“ werden redaktionelle Verweise korrigiert.
- Anlage Nr. 14 – Unter der Überschrift „Berechnung der Leistungsmenge“ werden redaktionelle Verweise korrigiert.
- Anhang 2 (Besonderer Teil), Überschrift 2 – Die Nummerierung des Verweises zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen wird von Nummer 8 auf Nummer 9 angepasst.
- Anhang 2 (Besonderer Teil), Abschnitt 2.1 – In den Absätzen 1 und 2 werden Verweise auf die Anlagen-Nummern und interne Satzbezüge redaktionell korrigiert.
- Anhang 2 (Besonderer Teil), Abschnitte 3 und 4 – Diese Abschnitte werden neu eingefügt; sie legen die erforderlichen Sozialdaten, die Notwendigkeit einer Vollerhebung sowie die Übermittlungswege an das IQTIG für „Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas“ (Nr. 3) und die „Thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms“ (Nr. 4) fest.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7892