Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation für das Erhebungsjahr 2027

18. Juni 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der jährlichen Aktualisierung der technischen Vorgaben zur Erfassung und Übermittlung von Mindestmengenleistungen in Krankenhäusern. Er bezieht sich auf die Mindestmengenregelungen (Mm-R) und legt die Spezifikationen für das Erhebungsjahr 2027 fest.

Der Beschluss bewirkt Folgendes:

  • Der G-BA ändert die Spezifikation der Mindestmengenregelungen für das Erhebungsjahr 2027 auf Basis der Empfehlungen des IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen).
  • Das IQTIG wird beauftragt, die vollständige technische Spezifikation (einschließlich technischer Dokumentation, XML-Schemata und Zählalgorithmen) zu erstellen und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
  • Ziel ist es, eine bundesweit einheitliche, valide und maschinenlesbare Datenerhebung sicherzustellen, damit Krankenhäuser ihre Leistungsprognosen für das Jahr 2028 (basierend auf den Daten von 2026) korrekt an die Landesverbände der Krankenkassen übermitteln können.
  • Die Änderungen betreffen unter anderem modulspezifische Anpassungen (z. B. bei Transplantationen, komplexen Eingriffen an Speiseröhre und Pankreas oder der Versorgung von Frühgeborenen) sowie die Aktualisierung der zugrunde liegenden OPS- und ICD-Kodelisten.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

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Beschluss-ID: 7893