Mindestmengenregelungen: Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen für die Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für Thoraxchirurgische Behandlungen des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen
18. Juni 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der Festlegung einer technischen Spezifikation zur Nutzung von Sozialdaten der Krankenkassen, um die Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für thoraxchirurgische Behandlungen des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen zu ermöglichen. Er konkretisiert die Anforderungen an die Datenerhebung gemäß der Richtlinie über Mindestmengenregelungen (Mm-R).
Der Beschluss bewirkt Folgendes:
- Beauftragung und Veröffentlichung: Das IQTIG (Institut nach § 137a SGB V) wird beauftragt, die Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten zur Evaluation der Mm-R für thoraxchirurgische Behandlungen des Lungenkarzinoms zu erstellen und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
- Festlegung des Moduls ELUCS: Es wird ein neues Modul namens „ELUCS“ eingeführt, das die technischen Vorgaben für die Selektion, den Export und die Übermittlung der relevanten Versichertendaten für die Erfassungsjahre 2018 bis 2027 definiert.
- Datenquellen und Zeiträume: Der Beschluss legt fest, dass administrative Daten, Stammdaten sowie stationäre und ambulante Abrechnungsdaten der Krankenkassen quartalsweise (beginnend ab dem 3. Quartal 2027) erhoben werden, wobei auch Vorlauf- (Lead-in) und Nachbeobachtungszeiträume (Follow-up) berücksichtigt werden.
- Selektionskriterien: Es werden konkrete Patientenfilter (z. B. Mindestalter 18 Jahre, spezifische OPS- und ICD-Kodes) sowie Leistungs- und Medikationsfilter definiert, um valide Daten für die Messung von Endpunkten wie Mortalität und Komplikationen sowie für die Risikoadjustierung zu gewinnen.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7895