Mindestmengenregelungen: Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen für die Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für Thoraxchirurgische Behandlungen des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der Festlegung einer technischen Spezifikation zur Nutzung von Sozialdaten der Krankenkassen, um die Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für thoraxchirurgische Behandlungen des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen zu ermöglichen. Er konkretisiert die Anforderungen an die Datenerhebung gemäß der Richtlinie über Mindestmengenregelungen (Mm-R).
Der Beschluss bewirkt Folgendes:
- Beauftragung und Veröffentlichung: Das IQTIG (Institut nach § 137a SGB V) wird beauftragt, die Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten zur Evaluation der Mm-R für thoraxchirurgische Behandlungen des Lungenkarzinoms zu erstellen und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
- Festlegung des Moduls ELUCS: Es wird ein neues Modul namens „ELUCS“ eingeführt, das die technischen Vorgaben für die Selektion, den Export und die Übermittlung der relevanten Versichertendaten für die Erfassungsjahre 2018 bis 2027 definiert.
- Datenquellen und Zeiträume: Der Beschluss legt fest, dass administrative Daten, Stammdaten sowie stationäre und ambulante Abrechnungsdaten der Krankenkassen quartalsweise (beginnend ab dem 3. Quartal 2027) erhoben werden, wobei auch Vorlauf- (Lead-in) und Nachbeobachtungszeiträume (Follow-up) berücksichtigt werden.
- Selektionskriterien: Es werden konkrete Patientenfilter (z. B. Mindestalter 18 Jahre, spezifische OPS- und ICD-Kodes) sowie Leistungs- und Medikationsfilter definiert, um valide Daten für die Messung von Endpunkten wie Mortalität und Komplikationen sowie für die Risikoadjustierung zu gewinnen.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7895