Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 4/2025 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL

01. Juli 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dient der Qualitätssicherung und Transparenz in der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung. Er regelt die Freigabe und Veröffentlichung von Daten zur Personalausstattung, die gemäß der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) erhoben wurden.

Konkret bewirkt der Beschluss Folgendes:

  • Der G-BA gibt den Quartalsbericht 4/2025 des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL für die Veröffentlichung frei.
  • Der Bericht umfasst die Auswertungen über die Personalbesetzung (Ist-Stand vs. Mindestvorgaben) in den Bereichen Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2025.
  • Die Veröffentlichung erfolgt auf den Internetseiten des IQTIG, um die Einhaltung der Mindestpersonalvorgaben sowie die Inanspruchnahme von Ausnahmetatbeständen für die Öffentlichkeit und die Fachwelt transparent zu machen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7908