Freigabe zur Veröffentlichung: Auswertungs- und Berichtskonzept des IQTIG und Umsetzung unter Berücksichtigung konkretisierender Auswertungsfragen (Erfassungsjahr 2026, PPP-RL)

16. Juli 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss betrifft die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL).

Es handelt sich um einen vorbereitenden und begleitenden Beschluss zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben (Fall C). Der G-BA beschließt hierbei keine unmittelbare Änderung des Richtlinientextes, sondern gibt ein spezifisches Konzept zur Datenauswertung und Berichterstattung frei.

Kerninhalt des Beschlusses: Der G-BA gibt das vom IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) erstellte „Auswertungs- und Berichtskonzept zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL ab Erfassungsjahr 2026“ zur Veröffentlichung und Umsetzung frei. Das IQTIG wird beauftragt, auf Basis dieses Konzepts die Jahresberichte zu erstellen und dabei zusätzliche, in der Anlage 2 definierte Auswertungsfragen zur Weiterentwicklung der Richtlinie zu berücksichtigen. Ziel ist die methodische Festlegung, wie die Nachweisdaten der Kliniken über ihre Personalausstattung ab dem Jahr 2026 statistisch aufbereitet, plausibilisiert und in Berichten (z. B. für den G-BA oder die Qualitätsberichte der Krankenhäuser) dargestellt werden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7924