Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung eines Servicedokuments gemäß § 11 i. V. m. Anlage 5 QFR-RL
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der Umsetzung von Dokumentations- und Meldepflichten im Rahmen der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL). Ziel ist die Bereitstellung eines standardisierten Instruments zur Strukturabfrage und zum Nachweisverfahren für die verschiedenen Versorgungsstufen der Perinatalzentren.
Der Beschluss bewirkt die Veröffentlichung und Freigabe eines umfassenden Servicedokuments gemäß § 11 Absatz 12 in Verbindung mit Anlage 5 der QFR-RL. Dieses Dokument dient den Einrichtungen als verbindliche Vorlage für die jährliche Strukturabfrage, die Meldung bei erstmaliger oder unterjähriger Leistungsaufnahme sowie für die Anzeige der Nichterfüllung oder Wiedererfüllung von Qualitätsanforderungen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen. Es konkretisiert die abzufragenden Merkmale in den Bereichen ärztliche und pflegerische Versorgung, Hebammenhilfe, Infrastruktur sowie Qualitätssicherungsverfahren für Perinatalzentren der Level 1 und 2 sowie für Perinatale Schwerpunkte.
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