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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2027 im Verfahren QS ambulante Psychotherapie

16. Juli 2026QualitätssicherungSektorenübergreifende QualitätssicherungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Anpassung der Qualitätssicherungsverfahren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für das Erfassungsjahr 2027 innerhalb der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).

  • § 1 Absatz 1 Satz 2 – Eine Nummer wird gestrichen und die nachfolgenden Nummern werden entsprechend neu sortiert, um den Anwendungsbereich des Verfahrens anzupassen.
  • § 5 Absatz 1 Satz 5 – Es wird klargestellt, dass bei Behandlungen, die nicht vom QS-Verfahren erfasst sind, die Dokumentation nach Angabe eines Ausschlussgrundes abgebrochen und die Daten gelöscht werden.
  • § 16 Absatz 1 Satz 4 – Die Frist für die Übermittlung der Konformitätserklärung und der Soll-Aufstellung durch die Leistungserbringer an die Datenannahmestelle wird auf das Ende der Korrekturfrist präzisiert.
  • § 19 Absatz 1 – Durch Streichung der Begriffe „nur“ und „regulär“ wird die Definition der Grundgesamtheit für die Datenvalidierung angepasst.
  • § 20 Absatz 5 – Es wird ein konkretes Startdatum (1. September 2024) für die Einbeziehung von Indexbehandlungen festgelegt und bestimmt, dass im zweiten Erfassungszeitraum auch vorzeitig beendete Therapien in die Patientenbefragung einfließen.
  • Anlage I – Mehrere Qualitätsindikatoren (u. a. zur Anwendung diagnostischer Instrumente, zur Reflexion des Therapieverlaufs und zur Kommunikation mit Mitbehandelnden) werden inhaltlich neu gefasst oder in Gruppen zusammengefasst.
  • Anlage II – Die gesamte Anlage, welche die Erforderlichkeit der Daten und die Übersicht der Exportfelder (fallbezogene Dokumentation und Patientenbefragung) regelt, wird vollständig neu gefasst.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses zur Änderung der DeQS-Richtlinie (Verfahren QS amb PT) für das Erfassungsjahr 2027:

Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss dient der Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie. Ziel ist es, die Datenbasis zu verbreitern und die Patientensicht durch eine umfassendere Einbeziehung von Behandlungsverläufen (insbesondere Therapieabbrüchen) präziser abzubilden.

Betroffene Patientengruppen und Leistungen Das Verfahren umfasst erwachsene gesetzlich Versicherte in ambulanter Einzeltherapie. Neu einbezogen werden ab 2027 Patienten mit den Diagnosen Demenz (F0) und Intelligenzminderung (F7) sowie Personen, deren Therapie vorzeitig beendet oder abgebrochen wurde.

Wichtige Änderungen

  • Erweiterte Patientenbefragung: Auch Patienten mit Therapieabbruch erhalten nun spezifische Fragebögen, um die Ergebnisqualität umfassender zu bewerten.
  • Optimierter QS-Filter: Einführung eines manuellen Filters durch Therapeuten zur direkten Aussortierung nicht dokumentationspflichtiger Fälle (z. B. Gruppentherapien), um den Datenexport zu minimieren.
  • Bürokratie und Dokumentation: Es werden vier neue Datenfelder (u. a. zu genehmigten Sitzungen und Zielanpassungen) eingeführt, während auf die Erhebung taggenauer Datumsangaben zugunsten der Datensparsamkeit verzichtet wird.
  • Konformitätserklärung: Alle Leistungserbringer müssen ab 2027 unabhängig von der Vertragsart eine Konformitätserklärung abgeben.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7927