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Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz: Ergänzung einer Anlage und weitere Änderungen

16. Juli 2026QualitätssicherungAmbulante QualitätssicherungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Weiterentwicklung der Transparenz in der ambulanten Qualitätssicherung durch die Konkretisierung von Vorgaben für die Veröffentlichung von Qualitätsdaten in einem Onlineportal. Hierzu wird die „Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz (QbT-RL)“ angepasst, um insbesondere die Anforderungen an die Aufbereitung und Darstellung der Vergleichsdaten für Patienten und Fachöffentlichkeit verbindlich festzulegen.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • § 2 (Abs. 2, 3 und 4) – Es wird präzisiert, dass Mappingtabellen zusätzliche Einrichtungsangaben (z. B. Adresse, Fachgebiet) enthalten müssen; zudem wird für die Eignungskriterien auf Anlage 1 und für die Vorgaben zur Datenaufbereitung auf die neu eingefügte Anlage 2 verwiesen.
  • § 3 (Abs. 1, 3, 5 und 6) – Die Verweise auf die Anlagen werden aktualisiert und die bisherigen Absätze 5 und 6 gestrichen, da die entsprechenden Regelungen zum Veröffentlichungskonzept nun in die neue Anlage 2 überführt wurden.
  • § 5 (Titel und Abs. 1) – Der Paragrafentitel wird gestrafft und der Anwendungsbereich für die abrechnungsnummerbezogene Veröffentlichung durch den Verweis auf die detaillierten Vorgaben der Anlage 2 ergänzt.
  • Anlage 1 (Tabelle, Nr. 2.5) – Ergänzung einer Fußnote, die erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein fairer Einrichtungsvergleich auch ohne Risikoadjustierung möglich ist (z. B. wenn patientenseitige Faktoren bereits durch die Definition der Grundgesamtheit berücksichtigt wurden).
  • Anlage 2 (Neu eingefügt) – Festlegung umfassender formaler und inhaltlicher Anforderungen an das Onlineportal, darunter Vorgaben zur Barrierefreiheit, Such- und Vergleichsfunktionen, zum Umgang mit kleinen Fallzahlen (Datenschutz) sowie zur verständlichen Darstellung von Qualitätsindikatoren und deren Bewertung.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses vom 16. Juli 2026:

Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss ergänzt die Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz (QbT-RL) um konkrete Vorgaben (Anlage 2) für ein neues Online-Portal. Ziel ist es, die Qualität der ambulanten Versorgung durch risikoadjustierte, einrichtungsbezogene Vergleichsdaten für Patienten, Angehörige und Fachkreise allgemeinverständlich und transparent darzustellen.

Betroffene Patientengruppen und Leistungen Die Regelungen betreffen alle gesetzlich versicherten Patienten im ambulanten Sektor (ärztlich und zahnärztlich). Veröffentlicht werden Qualitätsdaten aus Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL), beispielsweise aus den Bereichen Kardiologie (QS PCI) oder Patientenbefragungen.

Wichtige Änderungen

  • Neues Online-Portal: Einführung verbindlicher Design- und Funktionsvorgaben (z. B. Umkreissuche, Merklisten, Vergleich von bis zu zehn Einrichtungen).
  • Datenaufbereitung: Festlegung strenger Datenschutzregeln (Maskierung bei Fallzahlen < 4) sowie die Pflicht zur Risikoadjustierung und zur Darstellung von Drei-Jahres-Verläufen.
  • Interaktion für Praxen: Leistungserbringer erhalten vorab Einsicht in ihre Daten und können diese kommentieren oder Korrekturbedarf anmelden, bevor die Veröffentlichung (jeweils zum 15. Januar) erfolgt.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7933