Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2027 für das Verfahren 16 (QS ambulante Psychotherapie)

16. Juli 2026Sektorenübergreifende QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Anpassung und technischen Weiterentwicklung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2027 im Qualitätssicherungsverfahren 16 (Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter – QS amb PT) im Rahmen der DeQS-RL. Ziel ist es, technische Hürden bei der Fallauslösung abzubauen, die Akzeptanz bei den Leistungserbringern zu erhöhen und Therapieabbrüche sowie weitere Diagnosegruppen in die Qualitätssicherung einzubeziehen.

Der Beschluss ändert keine einzelnen Paragraphen im operativen Text, sondern fasst die Spezifikationsvorgaben auf Basis von Empfehlungen des IQTIG neu. Die wesentlichen Änderungen umfassen:

  • Neugestaltung des QS-Filters: Die Auslösung von Dokumentationsbögen wird von der Abrechnung technischer Pseudo-Gebührenordnungspositionen (GOP) entkoppelt. Stattdessen erfolgt die Identifikation dokumentationspflichtiger Fälle nun anwenderbezogen durch eine manuelle Kennzeichnung des Therapieendes in der Software.
  • Wegfall verkürzter Dokumentationsbögen: Durch die präzisere Filterung entfällt die Notwendigkeit, für eigentlich nicht relevante Fälle verkürzte Bögen zur Vollzähligkeitskontrolle auszufüllen. Die bisherige elektronische Sollstatistik wird durch eine vom Leistungserbringer abzugebende Konformitätserklärung ersetzt.
  • Einbeziehung von Therapieabbrüchen: Das Datenfeld zum Beendigungsgrund wird differenziert, um reguläre Therapieenden von einseitigen oder einvernehmlichen Abbrüchen abzugrenzen und diese Patientengruppen gezielt in die Patientenbefragung einzubeziehen.
  • Erweiterung des Diagnosespektrums: Die bisherigen Ausschlusskriterien für Demenz (F0) und Intelligenzminderung (F7) werden gestrichen, sodass diese Patientengruppen ab 2027 in das Verfahren eingeschlossen sind.
  • Anpassung von Datenfeldern: Zur Reduzierung des Dokumentationsaufwands werden 14 Datumsfelder gestrichen und durch einfache Ja/Nein-Abfragen zur Dokumentation in der Patientenakte ersetzt. Zudem werden Ausfüllhinweise zur Klarstellung diagnostischer Instrumente und zur Kommunikation mit Mitbehandelnden präzisiert.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7934