Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Prospektive Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2027 zu Verfahren 16 (QS ambulante Psychotherapie)
Zusammenfassung
Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dient der Festlegung der prospektiven Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2027 im Qualitätssicherungsverfahren 16 (Ambulante Psychotherapie) im Rahmen der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL). Ziel ist es, die methodischen Grundlagen für die Berechnung der Qualitätsindikatoren und Kennzahlen an den aktuellen Stand der Verfahrensentwicklung und die technische Spezifikation anzupassen.
Der Beschluss ändert keine Paragraphen im Haupttext der Richtlinie, sondern verabschiedet spezifische technische und inhaltliche Vorgaben in Form von Anlagen:
- Anlage 1 (Prospektive Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2027): Hier werden die detaillierten Rechenalgorithmen, Datenfelder und Qualitätsindikatoren für das Verfahren „Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS amb PT) festgelegt. Dies umfasst sowohl dokumentationsbasierte Indikatoren (z. B. zur Diagnostik und Therapieplanung) als auch befragungsbasierte Indikatoren (Patientenperspektive).
- Anlage 2 (Empfehlungen des IQTIG): Diese enthält die fachlichen Begründungen für Anpassungen an den Rechenregeln. Wesentliche Änderungen betreffen die Berücksichtigung von Therapieabbrüchen (Ausschluss aus bestimmten Nennern oder Erweiterung der Grundgesamtheit bei der Patientenbefragung) sowie sprachliche Präzisierungen bei der Erfüllung von Kriterien (z. B. wenn Patienten eine Diagnostik ablehnen).
Das Institut nach § 137a SGB V (IQTIG) wird beauftragt, diese Rechenregeln auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr