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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2027 in den Verfahren QS PCI und QS NET

16. Juli 2026QualitätssicherungSektorenübergreifende QualitätssicherungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Anpassung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) für das Erfassungsjahr 2027, insbesondere in den Verfahren QS PCI (Perkutane Koronarintervention) und QS NET (Nierenersatztherapie).

Die Änderungen betreffen folgende Paragraphen und Anlagen:

Änderungen zu Verfahren 1: QS PCI

  • § 4 Absatz 2 – Neufassung der Regelung zur Pseudonymisierung leistungserbringeridentifizierender Daten von vertragsärztlichen Leistungserbringern in der Datenannahmestelle.
  • § 16 Absatz 1a Satz 2 – Anpassung des Datenaustauschprozesses zwischen Datenannahmestelle und Versendestelle bezüglich der Leistungserbringerpseudonyme.
  • § 19 Absatz 7 und 9 – Präzisierung der Datenübermittlung (Ersetzung des Pseudonyms durch die Bezeichnung „Leistungserbringerin oder Leistungserbringer“) und Festlegung einer Frist zur Weiterentwicklung der Patientenbefragung bis Ende 2026.
  • Anlage I – Einführung eines neuen Prozessindikators zum Kontrastmittelverbrauch bei eingeschränkter Nierenfunktion sowie Streichung einer spezifischen Informationspflicht in der Indikatorenliste.
  • Anlage II – Umfassende Neufassung der Exportfelder für die fallbezogene Dokumentation und die Patientenbefragung sowie Aufnahme neuer Datenfelder für Hybrid-DRG-Leistungen.

Änderungen zu Verfahren 4: QS NET

  • § 2 Absatz 8 Satz 3 – Verschiebung der Fristen für spezifische Übergangsregelungen (Anpassung der Jahreszahlen von 2026/2027 auf 2030/2031).
  • § 4 Absatz 2 – Neufassung der Vorgaben zur Pseudonymisierung der Identifikationsdaten vertragsärztlicher Leistungserbringer analog zum Verfahren QS PCI.
  • Anlage II – Ergänzung der Exportfeldtabelle um das Feld „Aufnahmegrund“ und entsprechende Neunummerierung der nachfolgenden Zeilen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses:

Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss passt die Richtlinie zur datengestützten Qualitätssicherung (DeQS-RL) für das Erfassungsjahr 2027 an, primär um gesetzliche Vorgaben des Krankenhaustransparenzgesetzes umzusetzen und die Wirksamkeit bestehender Qualitätssicherungsverfahren zu erhöhen.

Betroffene Patientengruppen und Leistungen Die Änderungen betreffen Patienten, die sich einer perkutanen Koronarintervention oder Koronarangiographie (QS PCI) unterziehen, sowie Patienten mit chronischem Nierenversagen unter Nierenersatztherapie (QS NET).

Wichtige Änderungen

  • Wegfall der Pseudonymisierung: Aufgrund des Krankenhaustransparenzgesetzes werden Kennzeichen von Krankenhäusern in den Datenflüssen nicht mehr pseudonymisiert, was den Verwaltungsaufwand senken und Fehler reduzieren soll.
  • Optimierung der Patientenbefragung (QS PCI): Die Befragung wird weiterentwickelt (u. a. verständlichere Rechenregeln und bessere Berichtsformate), um die Ergebnisse effektiver für Qualitätsverbesserungen nutzen zu können.
  • Anpassung von Qualitätsindikatoren: Für das Verfahren QS PCI wurde der Referenzbereich für die Indikationsstellung bei chronischem Koronarsyndrom neu festgelegt, während für QS NET die Frist zur Zielerreichungsbewertung bis 2030 verlängert wurde.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7937