Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Prospektive Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2027 zu Verfahren 1 (QS PCI) und Verfahren 4 (QS NET)

16. Juli 2026Sektorenübergreifende QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss legt die prospektiven Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2027 für spezifische Qualitätssicherungsverfahren innerhalb der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) fest. Er dient der technischen und inhaltlichen Umsetzung der Qualitätsprüfung für die Verfahren „Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie“ (QS PCI) sowie „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen“ (QS NET).

Der Beschluss bewirkt konkret Folgendes:

  • Festlegung technischer Rechenregeln: Es werden die mathematischen und logischen Vorgaben (Anlagen 1 und 2) definiert, nach denen die Qualitätsindikatoren für das Erfassungsjahr 2027 berechnet werden. Dies umfasst unter anderem Indikatoren zur Indikationsstellung, zu Komplikationen und zur Sterblichkeit bei Herzkathetereingriffen sowie zum Status nach Transplantationen.
  • Umsetzung von Verfahrensanpassungen: Auf Basis von Empfehlungen des IQTIG (Anlage 3) werden methodische Änderungen vorgenommen. Dies betrifft beim Verfahren QS PCI insbesondere die Verschärfung des Referenzbereichs für die Indikationsstellung bei elektiven Koronarangiographien, die Streichung von Pharmazentralnummern (PZN) bei der Erfassung von Thrombininjektionen sowie die Wiedereinführung eines risikoadjustierten Indikators zum Kontrastmittelverbrauch bei nierenkranken Patienten.
  • Anpassungen im Verfahren QS NET: Für Nieren- und Pankreastransplantationen werden die Zeiträume für Follow-up-Indikatoren präzisiert und Korrekturen bei der Erfassung des Follow-up-Status vorgenommen, um Dokumentationsfehler bei zeitlichen Überschneidungen zu vermeiden. Für das Modul Dialyse (NET-DIAL) werden keine Regeln festgelegt, da die Datenerhebung hierfür für 2027 ausgesetzt ist.
  • Veröffentlichungsauftrag: Das IQTIG wird beauftragt, diese prospektiven Rechenregeln auf seiner Internetseite zugänglich zu machen, um Transparenz für die leistungserbringenden Einrichtungen zu schaffen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7939