Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur transarteriellen Linksherz-Katheteruntersuchung gegebenenfalls mit perkutan-transluminaler Koronargefäßintervention in den Besonderen Teil der Richtlinie
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20. August 2026 die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) geändert, indem im Besonderen Teil nach Eingriff 13 ein neuer Eingriff 14 aufgenommen wird: die transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung gegebenenfalls mit perkutan-transluminaler Koronargefäßintervention (PCI). Damit unterliegt die Indikationsstellung zu diesem planbaren Eingriff künftig dem Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung nach § 27b Absatz 2 SGB V.
Der neu eingefügte Eingriff 14 enthält folgende Regelungen:
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§ 1 (Definition des geplanten Eingriffs) – Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zur planbaren transarteriellen Linksherz-Katheteruntersuchung, gegebenenfalls mit therapeutischer perkutan-transluminaler Koronargefäßintervention.
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§ 2 (Eingriffsspezifische Anforderungen an den Zweitmeiner) – Zur Erbringung der Zweitmeinung berechtigt sind Fachärztinnen und Fachärzte der Fachrichtungen Innere Medizin und Kardiologie oder Herzchirurgie; Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie, Nuklearmedizin oder Allgemeinmedizin können gemäß § 8 Absatz 3 des Allgemeinen Teils in den Prozess einbezogen werden. Stehen beide invasiven Therapieverfahren (PCI oder aortokoronare Bypass-Operation) als Option offen, soll die Zweitmeinung interdisziplinär erbracht werden.
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§ 3 (Anforderungen an die Abgabe der Zweitmeinung) – Es soll geprüft werden, ob die benötigte diagnostische Information aus bereits durchgeführten oder möglichen nicht-invasiven Untersuchungen vorliegt bzw. gewonnen werden kann. In der Beratung sind Patientinnen und Patienten über die nicht-invasiven und invasiven diagnostischen und therapeutischen Optionen sowie mögliche Entscheidungssituationen im Versorgungsablauf verständlich zu informieren.
Die Änderung tritt am ersten Tag des zweiten auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses:
Hauptinhalt und Ziel Der G-BA nimmt die transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung (ggf. mit Stent-Implantation/PCI) in die Zweitmeinungs-Richtlinie auf. Ziel ist es, die Patientensouveränität bei der Entscheidungsfindung zu stärken und medizinisch nicht notwendige invasive Eingriffe zu vermeiden, da Studien eine erhebliche Mengendynamik und Abweichungen von medizinischen Leitlinien belegen.
Betroffene Patientengruppen und Leistungen Betroffen sind gesetzlich versicherte Patienten mit chronischer koronarer Herzkrankheit (KHK), denen ein planbarer Herzkatheter-Eingriff empfohlen wurde. Ausgenommen sind ausdrücklich akute Notfälle (z. B. Herzinfarkt) sowie dringliche Eingriffe, bei denen eine zeitliche Verzögerung medizinisch nicht vertretbar wäre.
Wichtige Änderungen
- Anspruch auf Zweitmeinung: Patienten können vor dem Eingriff eine unabhängige ärztliche Meinung einholen; der erstmeinende Arzt muss über diesen Anspruch aufklären.
- Fokus auf Alternativen: Die Zweitmeinung soll insbesondere prüfen, ob nicht-invasive Diagnostik (z. B. CT-Angiographie oder MRT) oder konservative Therapien (Medikamente, Lebensstil) ausreichend ausgeschöpft wurden.
- Qualifikation: Zur Erbringung der Zweitmeinung sind Fachärzte für Kardiologie oder Herzchirurgie berechtigt, wobei bei komplexen Befunden eine interdisziplinäre Abstimmung ("Herzteam") vorgesehen ist.
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