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Einleitung eines Beratungsverfahrens: Festlegung einer Mindestmenge für die korrigierende Chirurgie bei Ösophagusatresie

20. August 2026QualitätssicherungStationäre QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. August 2026 die Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Festlegung einer Mindestmenge für die korrigierende Chirurgie bei Ösophagusatresie beschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist das 8. Kapitel § 15 Absatz 5 der Verfahrensordnung des G-BA. Mit der Durchführung des Beratungsverfahrens gemäß dem 8. Kapitel, 2. Abschnitt der Verfahrensordnung wurde der Unterausschuss Qualitätssicherung beauftragt. Das Verfahren dient der Vorbereitung einer künftigen Mindestmengenfestlegung für dieses Eingriffsgebiet im Rahmen der Mindestmengenregelungen; die Richtlinie selbst wird durch diesen Beschluss noch nicht geändert.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

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Beschluss-ID: 7980