Zum Inhalt

Durchführung einer Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V: Kontinuierliche Vakuumaspirationsthrombektomie mittels Hybrid-Aspirationskatheter bei akutem Myokardinfarkt

20. August 2026MethodenbewertungMethoden mit Medizinprodukten hoher RisikoklasseIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. August 2026 beschlossen, für die Methode „Kontinuierliche Vakuumaspirationsthrombektomie mittels Hybrid-Aspirationskatheter“ eine Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durchzuführen. Ziel ist die Überprüfung dieser neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode hinsichtlich ihres Nutzens und ihrer Sicherheit. Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit akutem Myokardinfarkt (Herzinfarkt), bei denen die Thrombektomie zur Behandlung eingesetzt werden soll. Mit dem Beschluss wird das formale Bewertungsverfahren eingeleitet; über die Erstattungsfähigkeit der Methode im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wird erst nach Abschluss entschieden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7984