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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens zum Beschlussentwurf gemäß 2. Kapitel § 38 Abs. 2 Satz 1 der Verfahrensordnung: Vollimplantation eines Cochleaimplantates bei sensorineuralem schwergradigen bis an Taubheit grenzendem Hörverlust

10. September 2026MethodenbewertungMethoden mit Medizinprodukten hoher RisikoklasseIn Kraft

Zusammenfassung

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des Beschlusses:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das offizielle Stellungnahmeverfahren zur Bewertung der Vollimplantation eines Cochleaimplantates eingeleitet. Die Methode richtet sich an Patienten mit sensorineuralem, schwergradigem bis an Taubheit grenzendem Hörverlust. Im nächsten Schritt erhalten betroffene Krankenhäuser und Medizinproduktehersteller innerhalb einer vierwöchigen Frist die Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen zum Beschlussentwurf abzugeben.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 8007