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Jugendgesundheitsuntersuchung-Richtlinien

23. Oktober 1998MethodenbewertungKinder- und JugendpräventionIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung

Mit Beschluss vom 23. Oktober 1998 hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung in der Fassung vom 26. Juni 1998 geändert. Ziel der Änderung ist eine Anpassung der dokumentationsbezogenen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Einreichung und Aufbewahrung der Berichtsvordrucke.

Geänderte Stelle in der Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie:

  • Abschnitt 5 „Dokumentation und Auswertung“, zweiter Spiegelstrich – Neufassung des Inhalts: Das Original des Berichtsvordruckes wird künftig zusammen mit den Abrechnungsunterlagen bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht; die Durchschrift verbleibt beim Arzt und soll dort fünf Jahre aufbewahrt werden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 81