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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung/ § 4 Ausgeschlossene Methoden und Anlage II (Protonentherapie beim hepatozellulären Karzinom)

16. Juli 2009MethodenbewertungStationäre Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses vom 16. Juli 2009

Mit diesem Beschluss ändert der Gemeinsame Bundesausschuss die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus (Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung) und regelt darin den Einsatz der Protonentherapie beim hepatozellulären Karzinom (HCC): Die Behandlung beim operablen HCC wird als Methode der Krankenhausbehandlung neu aufgenommen, während das Bewertungsverfahren für die Protonentherapie beim inoperablen HCC ausgesetzt wird.

Geänderte Regelungen:

  • § 4 (Einfügung einer neuen Nummer 3.6 nach Nummer 3.5) – Aufnahme der „Protonentherapie beim operablen hepatozellulären Karzinom“ als neue Methode.
  • Anlage II „Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind“ (Einfügung einer neuen Nummer 2.2 nach Nummer 2.1) – Aufnahme der „Protonentherapie beim inoperablen hepatozellulären Karzinom“; die Aussetzung des Bewertungsverfahrens ist befristet bis zum 31. Dezember 2016.

Inkrafttreten: Die Änderung nach Ziffer I (§ 4) tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, die Änderung nach Ziffer II (Anlage II) zum 1. Januar 2010.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der G-BA-Beschluss vom 16. Juli 2009 regelt die Erstattung der Protonentherapie beim hepatozellulären Karzinom (HCC) im Krankenhaus auf Basis einer Überprüfung nach § 137c SGB V. Für Patientinnen und Patienten mit operablem HCC wird die Protonentherapie ausgeschlossen, da die Operation bzw. Lebertransplantation das anerkannte Standardverfahren bleibt; für inoperables HCC wird die Beschlussfassung bis zum 31.12.2016 ausgesetzt, um Ergebnisse laufender klinischer Studien abzuwarten. Mit der Aussetzung sind verbindliche Qualitätssicherungsanforderungen verbunden – u. a. zur Qualifikation des ärztlichen und medizinphysikalischen Personals, zur Strukturqualität der Behandlungskrankenhäuser sowie zur jährlichen Dokumentation und Anzeige der Behandlungsfälle gegenüber den Sozialleistungsträgern. Die Regelungen treten zum 01.01.2010 in Kraft und erlöschen nach dem 31.12.2016, wobei eine vorzeitige Wiederaufnahme der Beratungen bei aussagekräftigen Studienergebnissen möglich bleibt.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 858