Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Empfehlung zur Anpassung der Empfehlung zur Indikationsimpfung sowie zur postexpositionellen Impfung zum Schutz vor Mpox“

04. September 2025Schutzimpfungs-RichtlinieIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA beschließt am 4. September 2025 eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zur Umsetzung der STIKO-Empfehlung bezüglich der Mpox-Impfung. Ziel ist die Anpassung der Indikations- und postexpositionellen Impfempfehlungen.

Betroffen sind Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko (z.B. bei häufig wechselnden Sexualpartnern) und Personen, die beruflich mit Mpox-Viren umgehen.

Wichtige Änderungen umfassen die explizite Empfehlung einer zweimaligen Impfung für immundefiziente Personen (z.B. HIV-Infizierte) unabhängig von einer früheren Pockenimpfung, sowohl für die Indikationsimpfung als auch für die berufliche Indikation.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der Beschluss des G-BA ändert die Schutzimpfungs-Richtlinie, um die neuesten STIKO-Empfehlungen zur Mpox-Impfung umzusetzen. Ziel ist es, den Impfschutz gegen Mpox für Risikogruppen zu erweitern und zu präzisieren.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Die Änderungen betreffen Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko für Mpox (z.B. bei häufig wechselnden Sexualpartnern, einschließlich Frauen) sowie Personen, die beruflich mit Mpox-Viren arbeiten. Auch immundefiziente Personen (z.B. HIV-Infizierte) erhalten eine spezifische Impfempfehlung. Die postexpositionelle Impfung bleibt außerhalb der Richtlinie, da sie bereits durch andere Regelungen abgedeckt ist.

Wichtige Änderungen:

  1. Indikationsimpfung: Die Empfehlung wird von "Männer, die Sex mit Männern haben (MSM)" auf "Personen mit einem erhöhten Expositionsrisiko (z. B. bei häufig wechselnden Sexualpartnern)" erweitert, um alle Risikogruppen einzuschließen.
  2. Berufliche Indikation: Die Impfempfehlung für Personen, die gezielte Tätigkeiten mit Mpox-Viren ausüben, wird präzisiert.
  3. Impfung immundefizienter Personen: Für immundefiziente Personen wird eine zweimalige Impfung unabhängig von einer früheren Pockenimpfung empfohlen.
  4. Altersangabe: Eine Altersangabe wird in der Richtlinie weggelassen, da die Fachinformation des Impfstoffs maßgeblich ist.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7427