Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Empfehlung zur Anpassung der Empfehlung zur Indikationsimpfung sowie zur postexpositionellen Impfung zum Schutz vor Mpox“
Zusammenfassung
Der G-BA beschließt am 4. September 2025 eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zur Umsetzung der STIKO-Empfehlung bezüglich der Mpox-Impfung. Ziel ist die Anpassung der Indikations- und postexpositionellen Impfempfehlungen.
Betroffen sind Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko (z.B. bei häufig wechselnden Sexualpartnern) und Personen, die beruflich mit Mpox-Viren umgehen.
Wichtige Änderungen umfassen die explizite Empfehlung einer zweimaligen Impfung für immundefiziente Personen (z.B. HIV-Infizierte) unabhängig von einer früheren Pockenimpfung, sowohl für die Indikationsimpfung als auch für die berufliche Indikation.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hauptinhalt und Ziel: Der Beschluss des G-BA ändert die Schutzimpfungs-Richtlinie, um die neuesten STIKO-Empfehlungen zur Mpox-Impfung umzusetzen. Ziel ist es, den Impfschutz gegen Mpox für Risikogruppen zu erweitern und zu präzisieren.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Die Änderungen betreffen Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko für Mpox (z.B. bei häufig wechselnden Sexualpartnern, einschließlich Frauen) sowie Personen, die beruflich mit Mpox-Viren arbeiten. Auch immundefiziente Personen (z.B. HIV-Infizierte) erhalten eine spezifische Impfempfehlung. Die postexpositionelle Impfung bleibt außerhalb der Richtlinie, da sie bereits durch andere Regelungen abgedeckt ist.
Wichtige Änderungen:
- Indikationsimpfung: Die Empfehlung wird von "Männer, die Sex mit Männern haben (MSM)" auf "Personen mit einem erhöhten Expositionsrisiko (z. B. bei häufig wechselnden Sexualpartnern)" erweitert, um alle Risikogruppen einzuschließen.
- Berufliche Indikation: Die Impfempfehlung für Personen, die gezielte Tätigkeiten mit Mpox-Viren ausüben, wird präzisiert.
- Impfung immundefizienter Personen: Für immundefiziente Personen wird eine zweimalige Impfung unabhängig von einer früheren Pockenimpfung empfohlen.
- Altersangabe: Eine Altersangabe wird in der Richtlinie weggelassen, da die Fachinformation des Impfstoffs maßgeblich ist.
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