Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Empfehlung zur quadrivalenten Meningokokken-Impfung für Kleinkinder sowie ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“

18. Dezember 2025Schutzimpfungs-RichtlinieNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA passt seine Schutzimpfungs-Richtlinie basierend auf einer STIKO-Empfehlung an, um der geänderten Epidemiologie invasiver Meningokokken-Erkrankungen (IME) in Deutschland Rechnung zu tragen. Hauptziel ist die Reduktion von Morbidität und Trägerschaft durch die Serogruppen A, C, W und Y.

Betroffen sind Kleinkinder sowie ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C für Kleinkinder im Alter von 12 Monaten entfällt ersatzlos. Stattdessen wird eine neue Standardimpfung mit einem quadrivalenten Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff für alle 12- bis 14-Jährigen eingeführt, mit einer Nachholimpfmöglichkeit bis zum Alter von 24 Jahren.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA ändert die Schutzimpfungs-Richtlinie, um eine STIKO-Empfehlung zur quadrivalenten Meningokokken-Impfung umzusetzen. Hauptziel ist die Reduktion invasiver Meningokokken-Erkrankungen (IME) der Serogruppen A, C, W, Y, basierend auf einer Verschiebung der epidemiologischen Lage in Deutschland (z.B. Zunahme von Serogruppe Y).

Betroffen sind Kleinkinder sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die wichtigste Änderung ist die Streichung der Meningokokken-C-Standardimpfung für Kleinkinder im Alter von 12 Monaten. Gleichzeitig wird eine neue Standardimpfung mit einem quadrivalenten MenACWY-Konjugatimpfstoff für ältere Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren eingeführt, mit einer Nachholimpfungsmöglichkeit bis zum Alter von 24 Jahren.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

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Beschluss-ID: 7597