Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A (Lanreotid)

22. Januar 2026BedarfsplanungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat die Arzneimittel-Richtlinie (Anlage VII, Teil A) aktualisiert, um die Austauschbarkeit von Injektions-/Infusionsarzneimitteln zu präzisieren. Wichtigste Änderung ist die Aufnahme des Wirkstoffs Lanreotid, wodurch dessen subkutane Injektionslösung in Fertigspritzen als therapeutisch vergleichbar und austauschbar gilt. Dies gewährleistet für Patienten und Apotheken den Austausch von Lanreotid-haltigen Fertigarzneimitteln (z.B. Somatuline Autogel), während ein ursprünglich geplanter Hinweis für Liraglutid aufgrund fehlenden Regelungsbedarfs entfällt.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA hat die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), Anlage VII Teil A, geändert, um die Hinweise zur Austauschbarkeit von injizierbaren/infundierbaren Arzneimitteln zu aktualisieren und klarzustellen. Die wichtigste Neuerung ist die Aufnahme des Wirkstoffs Lanreotid (subkutane Injektionslösung in einer Fertigspritze) in die Gruppe der austauschbaren Darreichungsformen. Dies gewährleistet für Patienten, die Lanreotid erhalten, die therapeutische Vergleichbarkeit und damit die Austauschbarkeit bestimmter Fertigarzneimittel wie "Somatuline Autogel" oder "Mytolac" in Apotheken. Bürokratiekosten entstehen durch den Beschluss nicht.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7666