ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Information über ein Beratungsergebnis zur Beurteilung der Erforderlichkeit eines Beschlusses – Etuvetidigene autotemcel zur Behandlung des Wiskott-Aldrich Syndroms
10. Februar 2026Qualitätssichernde Maßnahmen (ATMP)In Kraft
Zusammenfassung
Der G-BA-Unterausschuss Arzneimittel hat entschieden, dass für die Gentherapie Etuvetidigene autotemcel zur Behandlung des Wiskott-Aldrich-Syndroms aktuell kein formaler Beschluss nach § 136a Abs. 5 SGB V erforderlich ist. Dies bedeutet, dass die Methode für Patienten mit Wiskott-Aldrich-Syndrom über diesen spezifischen Weg derzeit nicht auf Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen geprüft wird. Somit gibt es keine unmittelbare Entscheidung zur Erstattungsfähigkeit auf dieser Grundlage, wobei die Möglichkeit zur Wiederaufnahme der Beratungen zu einem späteren Zeitpunkt unberührt bleibt.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7684