Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und X: BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitoren, Gruppe 1, in Stufe 2

19. Februar 2026MethodenbewertungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) geändert, um eine neue Festbetragsgruppe für BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitoren der Gruppe 1 einzuführen.

Dies betrifft orale Darreichungsformen der Wirkstoffe Bosutinib, Dasatinib und Nilotinib, die vorrangig zur Behandlung bestimmter Leukämien eingesetzt werden.

Das Hauptziel ist die zukünftige Festlegung eines Höchstbetrags für die Erstattung dieser Medikamente, um die Wirtschaftlichkeit in der Versorgung zu gewährleisten. Eine wichtige Änderung ist zudem eine spezielle Berechnung der Einzelwirkstärke für Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Dasatinib.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA hat eine neue Festbetragsgruppe für BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitoren der Stufe 2 beschlossen, um Kosten zu steuern und den Wettbewerb zu fördern. Diese Gruppe umfasst die Wirkstoffe Bosutinib, Dasatinib und Nilotinib in festen oralen Darreichungsformen zur Behandlung der Philadelphia-Chromosom-positiven (Ph+) chronischen myeloischen Leukämie (CML). Wichtige Änderungen sind die Ausnahme altersgerechter Darreichungsformen für Kinder von Dasatinib und Nilotinib sowie eine spezifische Anpassung der Vergleichsgröße für Dasatinib aufgrund unterschiedlicher Bioverfügbarkeit. Therapiemöglichkeiten bleiben uneingeschränkt, da alternative Verordnungsoptionen weiterhin zur Verfügung stehen.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7703