Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und X: Aktualisierung der Vergleichsgrößen für 13 Festbetragsgruppen der Stufen 2 und 3 sowie redaktionelle Anpassung der Bezeichnung der Darreichungsformen

19. Februar 2026MethodenbewertungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), Anlage IX, beschlossen, um die Vergleichsgrößen für 13 Festbetragsgruppen der Stufen 2 und 3 zu aktualisieren.

Dies betrifft eine Vielzahl verschreibungspflichtiger Medikamente für Patientengruppen mit chronischen Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Bluthochdruck, hohe Cholesterinwerte, Parkinson, Glaukom oder entzündlichen Erkrankungen. Die Neufestlegung der Vergleichsgrößen für spezifische Wirkstoffe und deren Kombinationen hat direkte Auswirkungen auf die Erstattungshöhe dieser Arzneimittel durch die Krankenkassen und kann somit die Zuzahlungen der Patienten beeinflussen. Zudem wurden redaktionelle Anpassungen der Darreichungsformen vorgenommen.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) geändert, um die Vergleichsgrößen für 13 Festbetragsgruppen zu aktualisieren. Ziel ist die Anpassung der Arzneimittel-Festbeträge an die veränderte Marktlage, was Patientengruppen betrifft, die Medikamente gegen Diabetes, Bluthochdruck, Asthma, Rheuma, Glaukom und andere chronische Erkrankungen erhalten. Wichtige Änderungen umfassen die Neukalkulation der verordnungsgewichteten durchschnittlichen Wirkstärken für 13 spezifische Gruppen aufgrund festgestellter Marktdynamik, sowie redaktionelle Anpassungen bei der Bezeichnung von Darreichungsformen.

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Beschluss-ID: 7705