Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Pomalidomid, Gruppe 1, in Stufe 1
Zusammenfassung
Der G-BA hat am 19. Februar 2026 beschlossen, den Wirkstoff Pomalidomid in die Arzneimittel-Richtlinie aufzunehmen und eine neue Festbetragsgruppe (Gruppe 1, Stufe 1) dafür zu bilden. Dies betrifft die Erstattungsfähigkeit von Pomalidomid in Form von oralen Hartkapseln, einem verschreibungspflichtigen Medikament. Ziel ist es, die Kosten für gesetzlich Versicherte zu regulieren, indem für diesen Wirkstoff ein fester Erstattungsbetrag festgelegt wird. Die Änderung tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen, um eine neue Festbetragsgruppe für den Wirkstoff Pomalidomid zu bilden. Ziel ist die Aufnahme von oralen Darreichungsformen mit Pomalidomid in Stufe 1 der Anlage IX der AM-RL zur zukünftigen Festsetzung von Arzneimittelpreisen. Die Regelung betrifft ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel mit diesem Wirkstoff, ist jedoch nicht für Kinder und Jugendliche zugelassen. Durch diese Änderung werden die Erstattungspreise für Pomalidomid-haltige Medikamente im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.
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