Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Aktualisierung der Indikationsimpfempfehlung für Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren im Alter von ≥ 2 bis 17 Jahren gegen Pneumokokken-Erkrankungen

05. März 2026Schutzimpfungs-RichtlinieNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA Beschluss vom 5. März 2026 ändert die Schutzimpfungs-Richtlinie bezüglich der Pneumokokken-Impfung. Hauptziel ist die Aktualisierung der Indikationsimpfempfehlung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Risikofaktoren ab 2 Jahren, insbesondere durch die Einführung des Impfstoffs PCV20. Betroffen sind Patienten, die bisher keine oder eine sequenzielle Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) erhalten haben, wobei nun PCV20 als bevorzugter Impfstoff gilt und spezifische Abstände zu Vorimpfungen festgelegt werden. Wichtige Änderungen umfassen die Empfehlung von PCV20 für alle Personen ab 2 Jahren mit Risikofaktoren und die Anpassung der Abstände zu früheren Pneumokokken-Impfungen.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA Beschluss aktualisiert die Schutzimpfungs-Richtlinie basierend auf neuen STIKO-Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung.

Hauptinhalt und Ziel: Das Hauptziel ist die Reduzierung invasiver Pneumokokken-Erkrankungen und Pneumonien bei Kindern und Jugendlichen mit Risikofaktoren durch die Anpassung der Impfempfehlungen.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 17 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen. Die Leistung umfasst die Indikationsimpfung gegen Pneumokokken.

Wichtige Änderungen: Die wichtigste Änderung ist die Konkretisierung der Indikationsimpfung für diese Altersgruppe auf die alleinige Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20). Zuvor erfolgte eine sequentielle Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23). Wiederholungsimpfungen mit PPSV23 werden nicht mehr empfohlen, und die Dokumentationspflichten in Anlage 2 der Richtlinie werden entsprechend angepasst.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7721