ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Information über ein Beratungsergebnis zur Beurteilung der Erforderlichkeit eines Beschlusses – Zopapogene imadenovec zur Behandlung der respiratorischen Papillomatose

10. März 2026Qualitätssichernde Maßnahmen (ATMP)In Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 10. März 2026 entschieden, dass ein Beschluss zur Bewertung von Zopapogene imadenovec für die Behandlung der respiratorischen Papillomatose nicht erforderlich ist. Dies bedeutet, dass der G-BA vorerst keine offizielle Bewertung des Wirkstoffs vornimmt. Die Möglichkeit, die Beratungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen, bleibt bestehen. Betroffen sind Patienten mit respiratorischer Papillomatose, für die dieser Wirkstoff in Betracht kommen könnte.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7728